Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann bestimmt werden, wer zum Betreuer bestellt werden soll und für welche Bereiche.

 

Es können auch mehrere Personen für verschiedene Aufgabenkreise angegeben werden oder auch Personen benannt werden, die auf keinen Fall zum Betreuer bestellt werden sollen.

 

Diese vorsorgliche Verfügung ermöglicht es, Wünsche im Hinblick auf das Betreuungsverfahren, Aufgabenkreise, Anweisungen zur Heilbehandlung und Unterbringung zu äußern.

 

Bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung ist Geschäftsfähigkeit nicht erforderlich, der natürliche Wille ist ausreichend.

 

Ist dem Betreuungsgericht die Betreuungsverfügung bekannt, so muss es den Wunsch des Betroffenen respektieren, prüft allerdings, ob die ausgewählte als Betreuer Person geeignet ist.